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Verkehrswertgutachten

  • nach § 194 BauGB i.V.m. der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

  • Vollgutachten

  • gerichtsfest

  • für jegliche Immobilienart

  • Objektbegehung mit Fotodokumentation

  • umfangreiche und detaillierte Ausarbeitung 

  • Faktenrecherche

 Preise: 

Die Preisgestaltung richtet sich nach der     Honorarrichtlinie des BVS für Gutachten über den      Verkehrswert

https://www.bvs-ev.de/fileupload/files/624aff2cecebb_BVS-Honorarrichtlinie_Fassung_2022.pdf

Bei einem Vollgutachten (Verkehrswertgutachten) handelt es sich um die ausführlichste und detailreichste Ausarbeitung einer Wertermittlung. Es werden die Bewertungsverfahren ausführlich erklärt sowie die Auswahl der relevanten Wertermittlungsverfahren, die Wertansätze und der ermittelte Marktwert zum Wertermittlungsstichtag nachvollziehbar dargestellt. 

Ein Verkehrswertgutachten ist z. B. bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht und bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt unabdingbar. Jede andere Gutachtenform wäre für diese Anlässe zwecklos und für Sie wertlos. 

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